- Sie geben Ihre eigenen Wünsche zu Lebzeiten bei uns in Auftrag.
- Sie schließen einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherung ab z. B. dem Wiener Verein.
- Sie treffen eine schriftliche Vereinbarung mit einem Notar oder mit einer Vertrauensperson.
Die Entscheidungen über die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung), über den Ablauf der Trauerfeier sowie über die Formulierung des Partentextes sollten nicht in ein Testament aufgenommen werden, da dies möglicherweise erst nach der Bestattungsdurchführung geöffnet wird. Halten Sie persönliche Wünsche schriftlich fest und legen Sie diese Schriftstücke zu jenen Dokumenten, die anlässlich des Todesfalles benötigt werden, das sind die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Heiratsurkunde bzw. das Scheidungsdekret.
Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über ihre eigene Bestattung und die Trauerfeierlichkeiten und planen diese auch nach ihren Vorstellungen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten und der Kosten. Selbstverständlich können Sie Ihre Wünsche im Rahmen eines Vorsorgevertrages bei uns hinterlegen und wenn Sie möchten auch schon bezahlen.
Ein Todesfall in der Familie kann ohne rechtzeitige Vorsorge zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Durch unsere Erfahrung als Kooperationspartner des Wiener Vereins können wir Ihnen speziell für den Ablebensfall eine Bestattungsvorsorge über den Wiener Verein wärmstens empfehlen.
Wenn der Todesfall außerhalb des ständigen Wohnortes eintritt, werden die Überführungen weltweit im Rahmen einer Bestattungsvorsorge durch den Wiener Verein veranlasst und die Kosten dafür übernommen.
Die Grabpflege
Der Grabpflege nachzukommen ist für viele Angehörige aus persönlichen Gründen oder örtlichen Gegebenheiten oft nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass unter Umständen keine Verwandtschaft vorhanden ist, die diese Aufgabe übernehmen könnte. Neben den Bestattungs- und Überführungskosten übernimmt der Wiener Vereins gegen Bezahlung einer zusätzlichen Prämie auch die Kosten der Grabpflege.